26. Aug
 
Nadja Benaissa

DAS URTEIL IST GEFäLLT

Mildes Urteil für die Ansteckung eines Mannes mit dem HI-Virus.

Das Amtsgericht Darmstadt befand Nadja Benaissa wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung für schuldig. Die Sängerin muss aber nicht ins Gefängnis, da sie Strafe auf Bewährung ausgesetzt wurde.

Die 28-Jährige steckte im Jahr 2004 einen Mann mit dem HI-Virus an. Nadja gestand schon zu Beginn des Prozesses, dass sie vor den Sexualkontakten von ihrer Infektion gewusst habe. In ihrem Schlusswort als Angeklagte zeigte sie tiefes Bedauern: «Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen.» Doch auch mit Wünschen, geht dies leider nicht.

Staatsanwaltschaft, sowie auch Verteidigung hatten beide eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Urteil kam also wenig überraschend. Das Gericht folgt der Argumentation der Anklage, nach welcher die Sängerin sich der Risiken bewusst war und fahrlässig handelte.

Als strafmildernd seien ihr Geständnis beim Prozessbeginn und die Umstände ihrer Lebenssituation zu berücksichtigen, begründete der Staatsanwalt sein Plädoyer für eine Bewährungsstrafe.


Bildquelle: stern.de

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